Allgemeine Vermietungsbedingungen für unsere Gästezimmer

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweisee Überlassung unserer Gästezimmer. Vertragspartnerin ist Dorothea Möller, Riedwiesen 11, 34130 Kassel.

2. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Buchungsanfrage des Gastes per e-mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsnahme) und der Gast mit dem AGB einverstanden ist. Bei Übergabe des Schlüssel ist die Zimmermiete bar zu entrichten. Bei Nichtzahlung ist das Haus der Vermieter sofort zu verlassen. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Zimmer belegen. Der Gast hat die Zimmer, Bad und Flur pfleglich zu behandeln. Er ist zur Einhaltung der Hausordung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die weiteren Mitbewohner und Hauseigener auch in dem Hauseingang und im Treppenhaus geboten. Radio,  Fernseh- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Es gilt für alle Räume ein Rauchverbot. Auch ein rauchen aus dem offenen Fenster heraus ist nicht gestattet. Tiere sind nicht erlaubt. Bei Zuwider-handlung kann die Vermieterin eine Reinigungs- und Mietausfallpauschale von 250 € in Rechnung stellen. Die Vermieterin hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht in die Zimmer, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes  ist bei der Ausübung des Zutrittrechs angemessen Rücksicht zu nehmen.

3. Die Anbieterin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B.

a) höhere Gewalt oder andere von der Anbieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

b) die Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe westenlicher Tatsachen, z.B. in der Persond des Gastes bzgl. des Zwecks, der Belegung oder der Unterbringung von Tieren gebucht wurde,

c) die Zimmer zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird,

d) die Anbieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste, Nachbarn oder der Ver-mieterin  oder das Ansehen der Vermieterin in der Öffentlichkeit gefährdet.,

e) der Mieter die Wohnung verschutzt oder beschädigt, gegen das Rauchverbot verstößt oder die Sicherheit der Wohnung oder das Eigentum der Vermieterin gefährdet.

4. Die Anbieterin hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für alle Schäden, die er und Mitreisende oder Besucher in den Zimmern, am Inventar oder im Haus und Garten der Vermieterin  schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat. Eine private Haftpflicht wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverüglich der Vermieterin anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Teile des Hauses auswirken können, wie z.B. Wasser- oder Feuerschäden.

5. Zahlt der Mietende die Miete nicht Bei Schlüsselübergabe, kann die Vermieterin vom Vertrag sofort zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

6.  Eine Änderung der Ausstattung gegenüber den veröffentlichten Fotos bleibt der Ver- mieterin überlassen. Für Wertgegenstände haftet die Vermieterin nicht.

7. Möchte der Gast die Buchung vor Anreise kündigen, muss dies in schriftlicher Form geschehen. Folgende Stornierungsgebühren werden fällig:

- Stornierung bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei                                                                    - Stornierung bis 4 Tage vor Anreise:       50 % der Mietkosten                                                 - spätere Stornierung oder Nichtanreise:  100 % der Mietkosten                                            - bei vorzeitiger Abreise werden die gezahlten Mietkosten nur erstattet, wenn das Zimmer    vermietet werden kann.                                                                                                           - Eine eigenmächtige Verlängerung des Aufenthalts im Zimmer über einen vereinbarten Zeitraum hinaus ohne ausdrückliche Einwilligung der Vermieterin ist unzulässig und erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB. Dieser wird ebenso wie Einmietbetrug gemäß § 263 StGB bei der Polizei angezeigt. Bei einer eigenmächtigen Ver- längerung des Aufenthalts im Zimmer sowie bereits bei einmaliger Zahlungsversäumnis des fälligen Mietzinses oder eines Teils, berechtigt die Vermieterin sofort ohne weitere Ankündigung und ohne eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der dort vorgefundenen Be- sitztümer das Zimmer auf Kosten des Mieters eigenhändig zu räumen oder räumen zu lassen sowie die das Haustürschloss auf Kosten des Mieters auszutauschen.  Wertgegen- stände des Mieters kann die Vermieterin bis zur vollständigen Begleichung der Forderung einbehalten. Begleicht der Mieter nicht innerhalb von drei Tagen sämtliche ausstehenden Forderungen, ist die Vermieterin berechtigt, die Wertgegenstände de Mieters zu veräußern und den Erlös einzubehalten.  

8. Das Zimmer und Gemeinschaftsbad wird dem Mieter in sauberem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. Anderenfalls gilt das Mietobjekt als einwandfrei übergeben.

9. Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Das Zimmer steht ab 16.00 Uhr zur Verfügung.  Am Abreisetag ist das Zimmer bis 10.00 Uhr zu verlassen.

10. Wlan wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anrecht auf Wlan (z.B. bei technischen Störungen, Missbrauch usw.) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen (Verstoß gegen Gesetze, kostenpflichtiges herunterladen usw.).

11. Die Haftung der Vermieterin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise un- wirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gerichtsstandort ist Kassel.

Kassel, 2018

 

 

 

 

 

 

 

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